Beförderungsbedingungen für VRM-Fahrscheinen
- Mit der Nutzung der Fähre erkennt der einen VRM-Fahrschein nutzende Fahrgast die Beförderungsbestimmungen und Tarifbestimmungen der Fährgemeinschaft Kaub GbR an.
- Bestimmte VRM-Fahrscheine werden zur Nutzung der Fähre anerkannt: VRM-Fahrscheine mit dem Aufdruck „VRM-Gesamtnetz“, „Fähre Kau“ oder „über Wabe 995“ ; Auskunft erteilen die Kassierer.
- VRM-Fahrscheine werden im Zusammenhang mit der Nutzung von Kraftfahrzeugen nicht anerkannt.
- VRM-Gästekarten sind von der Akzeptanz ausgeschlossen.
- VRM-Fahrscheine werden für Sonderfahrten und für Fahrten außerhalb der im VRM-Verbundfahrplan veröffentlichten, gewöhnlichen Betriebszeit nicht anerkannt.